Nachschusspflicht

Nachschusspflicht
I. Begriff:Durch Gesetz, Satzung oder Vertrag festgelegte oder auszuschließende beschränkte oder unbeschränkte Verpflichtung für Gesellschafter, an ihre Gesellschaft unter bestimmten Voraussetzungen zahlenmäßig beschränkte oder unbeschränkte Nachschüsse auf die schon bestehende Einzahlungen (Anteile) zu leisten. Nachschüsse dienen meist der Sanierung.
II. Formen:1. Gesetzliche N.: bei der Genossenschaft mit beschränkter und unbeschränkter Haftung ( Haftpflicht).
- 2. Nach Vereinbarung ist N. bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung zulässig; Einzahlung hat nach dem Verhältnis der Gesellschaftsanteile zu erfolgen (§ 26 GmbHG).
- 3. Keine N. für die Aktionäre von Aktiengesellschaften ( Nebenverpflichtungen der Aktionäre), die Gesellschafter einer Offenen Handelsgesellschaft oder Kommanditgesellschaft.
- 4. Bei Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit und einigen öffentlich-rechtlichen Versicherern werden aufgrund der Satzung oder allgemeinen Versicherungsbedingungen von den Versicherungsnehmern Nachschüsse erhoben, wenn die jährliche Prämieneinnahme zur Deckung der im entsprechenden Zeitraum angefallenen Versicherungsleistungen und Verwaltungskosten nicht ausgereicht hat.
III. Befreiungvon der N. für GmbH-Gesellschafter durch Überlassung ihrer Beteiligung ( Abandon) an die Gesellschaft.
- Die N. kann bei  Genossenschaften ausgeschlossen werden.

Lexikon der Economics. 2013.

Игры ⚽ Нужен реферат?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Nachschusspflicht — Nachschusspflicht,   Gesellschaftsrecht: die in der Satzung (Gesellschaftsvertrag) einer GmbH festgesetzte Pflicht der Gesellschafter, über die Stammeinlagen hinaus Einzahlungen an die Gesellschaft zu leisten. Über die Einforderung der… …   Universal-Lexikon

  • Nachschusspflicht — Die Nachschusspflicht tritt insbesondere im Gesellschaftsrecht und Bankwesen auf. Gesellschaftsrecht Als Nachschusspflicht bezeichnet man die Verpflichtung eines Gesellschafters oder Genossen, anteilsmäßig das bestehende Gesellschaftskapital zu… …   Deutsch Wikipedia

  • Nachschusspflicht — Nach|schuss|pflicht …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Nachschusspflicht der Genossen — Im Fall der ⇡ Insolvenz der eingetragenen ⇡ Genossenschaft sind die Genossen verpflichtet, Nachschuss zur Insolvenzmasse zu leisten, wenn der Anspruch der ⇡ Massegläubiger oder die bei der Schlussverteilung berücksichtigten Forderungen aus dem… …   Lexikon der Economics

  • Nachschüsse — ⇡ Nachschusspflicht …   Lexikon der Economics

  • Haftsumme — Die Nachschusspflicht tritt in unterschiedlichen Situationen auf. Als Nachschusspflicht bezeichnet man die Verpflichtung eines Gesellschafters oder Genossen, anteilsmäßig das bestehende Gesellschaftskapital zu erhöhen bzw. für entstandene… …   Deutsch Wikipedia

  • Nachschusspflichtig — Die Nachschusspflicht tritt in unterschiedlichen Situationen auf. Als Nachschusspflicht bezeichnet man die Verpflichtung eines Gesellschafters oder Genossen, anteilsmäßig das bestehende Gesellschaftskapital zu erhöhen bzw. für entstandene… …   Deutsch Wikipedia

  • Märkische Baugenossenschaft — Die Gemeinnützige Märkische Baugenossenschaft Berlin e.G. in Berlin ist eine Wohnungsbaugenossenschaft in Berlin. Sie wurde 1924 gegründet. Sie hat heute etwa 1.900 Mitglieder und einen Bestand von 1.500 Wohnungen. Das Unternehmen erlangte als… …   Deutsch Wikipedia

  • Genossenschaftsinsolvenz — 1. G. tritt ein: (1) Bei ⇡ Zahlungsunfähigkeit, (2) bei Genossenschaften mit ⇡ Nachschusspflicht im Fall der ⇡ Überschuldung, wenn diese ein Viertel des Gesamtbetrags der Haftsumme aller Genossen übersteigt, (3) bei Genossenschaften ohne… …   Lexikon der Economics

  • Eingetragene Genossenschaft — Eine Genossenschaft ist ein Zusammenschluss von natürlichen und juristischen Personen (Personenvereinigung), die gemeinsam, aber nicht immer gleichberechtigt etwas unternehmen (genossenschaftlicher Geschäftsbetrieb). Die genossenschaftliche… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”